„Wen ich wähle, geht niemanden etwas an!“

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E-Voting gefährdet die Grundrechte und ist keine Antwort auf die sinkende Wahlbeteiligung!

Die Weiterentwicklung digitaler Technologien gepaart mit deren zunehmenden Verbreitung bis in die Haushalte der Bürgerinnen und Bürger wirft die Frage auf, ob Wählen durch ihre Nutzung nicht zu erleichtern wäre. Hintergrund des Gedankens ist das löbliche Ansinnen, dass der in den letzten Jahren stetig sinkenden Wahlbeteiligung eventuell entgegengewirkt werden kann, wenn die Stimmabgabe vereinfacht wird, da jede/jeder an jedem beliebigen Ort – sei es im Wohnzimmer per Stand-PC, sei es unterwegs per Smartphone, Tablet oder ähnlichen Geräten – sein/ihr demokratisches Rechten ausüben kann.

Unbeantwortete Fragen der IT-Security

Eines darf nicht übersehen werden: Der Hauptunterschied zwischen Wahlkuverts und einem Wahlcomputer ist, dass in der Urne keine Verarbeitung der Stimmen stattfindet, im Wahlcomputer jedoch hingegen schon. Technisch scheitern elektronische Wahlsysteme an der Problematik, dass einerseits die Stimme nicht einer bestimmten WählerIn zugeordnet werden darf, andererseits muss gewährleistet werden, dass nur wahlberechtigte Personen wählen.

Die geheime und persönliche und damit letztlich freie Wahl darf nicht geopfert werden um die Nachvollziehbarkeit und Transparenz von E-Voting Verfahren zu gewährleisten.

Beispiel Österreich: ÖH-Wahlen

Auch in Österreich gab es, mit den ,ÖH Wahlen 2009, bereits einen Wahlgang, bei dem die Stimmabgabe in digi¬taler Form erfolgen konnte. Dem Urnengang folgte eine Klage gegen die E-Votingverordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung beim Verfassungsgerichtshof. 2011 hob dieser die Verordnung als gesetzeswidrig auf. Beim E-Voting können – so der VfGH – u. a. Fehler und Manipulationen schwerer zu erkennen sein als bei der Papierwahl.

Die Wahlordnung müsse daher so gestaltet sein, dass die Durchführung von E-Voting sowohl für den/die Einzelne/n nachvollziehbar als auch für die Wahlbehörden überprüfbar sei. Wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung müssen von der Wahlkommission selbst (ohne Mitwirkung von Sachverständigen) zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.

Die/der einzelne Wählerin/Wähler müsse sich darauf verlassen können, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und ihre/seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst werde. Der VfGH gab auch einer Beschwerde gegen das Wahlergebnis selbst statt. Die nachfolgenden Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft erfolgten wieder ohne E-Voting.

Vertrauen in rechtmäßige Wahlen als Stütze der Demokratie

Gerade die jüngere Vergangenheit zeigt, dass die Frage, wie eine Wahl durchgeführt wird, sehr heikel ist. Der Staat muss seine Pflicht, seine Bürgerinnen und Bürger vor Eingriffen in ihre Grundrechte zu schützen, erfüllen. Es ist aus Sicht der Jungen Generation demokratieschädigend, wenn in so einem sensiblen Bereich unseres politischen Systems „Experimente“ durchgeführt werden, wie dies 2009 bei den ÖH-Wahlen geschehen ist. Die Auswirkungen von flächendeckenden Zweifeln unter der wählenden Bevölkerung hinsichtlich der Korrektheit der Durchführung von Wahlen dürfen in keinem Fall unterschätzt werden. Diesen Zweifeln wird jedoch mit einem E-Voting basierten Wahlsystem Tür und Tor geöffnet.

Die Junge Generation in der SPÖ fordert daher:

  • Eine klare Positionierung der SPÖ und ihrer MandatarInnen gegen die Einführung des E-Votings solange keine technischen Verbesserungen absehbar sind.
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