Unterstützung von Basalen Förderklassen am Beispiel Wien

Du bist hier:
Voraussichtliche Lesezeit: 2 min

Die Basalen Förderklassen Wien zählen zum Regelschulbereich des Wiener Schulsystems. In einer Basalen Förderklasse unterrichten Teams von zwei PädagogInnen: Eine Person ist als LehrerIn beim Stadtschulrat für Wien angestellt und eine Person ist als FachbetreuerIn bei der Wiener Sozialdienste Förderung & Begleitung GmbH beschäftigt.

Bis max. 5 mehrfachbehinderte, pflegeabhängige Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter können eine Basale Förderklasse besuchen und erfüllen dadurch ihre Schulpflicht. Im Schuljahr 2014/15 besuchen 122 SchülerInnen diesen Schultyp, 51 davon nutzen das Zusatzangebot der Nachmittagsbetreuung.

Aufgrund ihrer Behinderung oder als Unterstützung bei Krankheit haben einige Schülerinnen und Schüler eine PEG Sonde (Die perkutane endoskopische Gastrostomie (abgekürzt PEG) ist ein endoskopisch angelegter künstlicher Zugang von außen in den Magen. Im Gegensatz zur transnasalen Magensonde verläuft die PEG-Sonde also nicht durch die Speiseröhre, sondern durch Haut und Bauchwand in den Magen.)

Die Ernährung über eine Sonde wird durch begleitende pädagogische Maßnahmen der oralen Essensaufnahme gleichgestellt, das Kind isst und trinkt, wenn alle anderen SchülerInnen der Klasse auch ihr Essen zu sich nehmen.
Da das Verabreichen der Nahrung laut Ärztegesetz bzw. im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz nur Ärzten und Krankenpflegepersonal gestattet ist, handeln PädagogInnen täglich (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) im rechtlich nicht abgedeckten Bereich um den SchülerInnen einen „Schul“-Alltag ermöglichen zu können.

Alle in Basalen Förderklassen tätigen Personen durchlaufen zu Beginn eine Phase der intensiven Einschulung sowohl in das Arbeitsgebiet im Allgemeinen aber auch in die Förderung und Begleitung jeder/jedes einzelnen Schülerin/Schülers. Für Einschulungen direkt am Kind sind in erster Linie die Eltern selbst verantwortlich. Sie zeigen das richtige Handling ihres Kindes und bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie mit der Übernahme bestimmter pflegerischer Aufgaben einverstanden sind und die PädagogInnen entsprechend berechtigen.

Zur Qualitätssicherung und zur Absicherung der PädagogInnen beschäftigen die Basalen Förderklassen neben dem pädagogischen auch therapeutisches Personal und eine Pflegefachkraft. Pflegerisches Handling wird regelmäßig von der diplomierten Pflegefachkraft evaluiert und geschult, Verordnungen geprüft und stichprobenartig Medikamentengaben überprüft. Pflegerische und therapeutische Tätigkeiten werden im differenzierten Dokumentationssystem erfasst.

Die medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten müssen, wie oben beschrieben, in einen regulären Alltag eingebaut sein, um die Qualität für die Kinder und Jugendlichen zu erhalten.

Auch mehrfachbehinderte, pflegeabhängige Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf qualitätsvolle Pflege, sie dürfen aber nicht auf die Pflegebedürftigkeit reduziert werden.

Die Bundeskonferenz der Jungen Generation fordert daher:

  • um die Beschulung auch weiterhin zu ermöglichen, ist die Entscheidung für eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben, die aus dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz resultieren, an den gelebten Alltag von großer Wichtigkeit.
  • die Ausweitung des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (UBV) für alle Berufsgruppen, auch für LehrerInnen, bzw. die UBV als eigenes, anerkanntes freiwilliges Ausbildungsmodul an der Pädagogischen Hochschule könnte die Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen für die Zukunft sichern.
  • Gleichzeitig ist eine Ergänzung des § 3 des GuKG erforderlich (Aufnahme der Personengruppen, die in diesem Bereich tätig sind), um diesen Personen auch eine gesetzliche Grundlage zur Ausübung der „Unterstützung bei der Basisversorgung“ und somit Rechtssicherheit zu geben.
War dieser Artikel ansprechend?
gefällt mir nicht so 0
Nach oben