Staatsschutzgesetz

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Das Staatsschutzgesetz wurde zu Jahresbeginn 2016 im Nationalrat beschlossen. Mit diesem Gesetz sollten die Organisation, die Aufgaben und die Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes geregelt werden.

Im Vorfeld des Gesetzes gab es Petitionen und ausführliche Stellungnahmen von etlichen NGOs, Kammern, der Rechtsanwaltsvereinigung und vielen mehr, die weitreichende Änderungen am Gesetzestext forderten. Tatsächlich gelang es auch, einige Aspekte der KritikerInnen in das Gesetz einzuarbeiten (beispielsweise beim umfangreichen Deliktekatalog). Das Staatsschutzgesetz ist besonders heikel, da das Ziel des Gesetzes ja nicht nur Grundlagen für die Verfolgung von begangenen Straftaten schafft, sondern das noble Ziel verfolgt, noch nicht begangene Verbrechen überhaupt zu verhindern.

Grundsätzlich ist die Junge Generation der Ansicht, dass der parlamentarische Prozess im Jahr 2015 für die Entwicklung des Staatsschutzgesetztes sehr wichtig war und auch viel Positives erreicht werden konnte. Es gibt jedoch Punkte, die mit Blick auf Grundrechte, Rechtsschutz und Kontrollmöglichkeiten besondere Achtsamkeit bedingen. Dazu gehören einerseits die viel diskutierten V-Personen, andererseits die Tatsache, dass die richterliche Kontrolle im Staatsschutzgesetz nicht besteht. Die Zeit wird zeigen, ob die getroffenen Regelungen ausreichen oder ob hier noch der Bedarf zur Nachjustierung besteht. Aus Sicht der Jungen Generation ist es sinnvoll, auftretende Schieflagen oder Probleme wenn möglich nicht durch Höchstgerichte regeln zu lassen, sondern die Frage der Eingriffe in die Grundrechte vor dem Hintergrund des Staatsschutzgesetzes aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls einzugreifen.

Die Junge Generation in der SPÖ fordert daher

  • Die Umsetzung des Staatsschutzgesetzes muss regelmäßig hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte der BürgerInnen evaluiert werden.
  • Abänderung dahingehend, dass für jeden Eingriff in die Grundrechte der BürgerInnen die Zustimmung eines/einer Richterin Voraussetzung ist.
  • Zuweisung vom Bundesparteitag an den Parlamentsklub der SPÖ, der sich explizit mit den Themen
    • Richterliche Kontrolle bei Eingriffen in die Grundrechte der BürgerInnen,
    • Einsatz von V-Personen und den dazugehörigen Kontrollmöglichkeiten befasst.
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