Sonderurlaubstag für Lehrlinge zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung

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Zurzeit haben Lehrlinge, vor allem solche die in der Privatwirtschaft arbeiten, KEINEN Anspruch auf einen gesetzlichen Sonderurlaubstag im Zuge der Lehrabschlussprüfung. Staatliche, kommunale und Stadt Wien nahe Betriebe, wie z.B. die Wiener Stadtwerke, Magistratsämter und die ÖBB, geben den Lehrlingen, zum Lernen und zur Vorbereitung, für die schriftliche Lehrabschlussprüfung 2 Tage, für die mündliche Lehrabschlussprüfung 3 Tage Urlaub vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Diese Unternehmen sind gesetzlich nicht dazu gezwungen, sondern gehen dem freiwillig nach.

In Betrieben der Privatwirtschaft können Lehrlinge nicht auf den guten Willen der ArbeitgeberInnen hoffen und bekommen in der Regel keine Zeit, um sich auf die große Prüfung für den Abschluss ihrer Lehre gut vorbereiten zu können. Es bleibt nur die kurze Zeitspanne zwischen Dienstschluss und dem Dienstantritt am nächsten Tag.

Wir fordern daher, dass jeder Lehrling, unabhängig davon, ob er/sie in einem staatlichen, städtischen oder privaten Unternehmen arbeitet, die gleichen Chancen hat, um sich auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten zu können. Gesetzlich zustehende Vorbereitungstage würden Lehrlinge, vor allem jene, die ihre Lehrausbildung in der Privatwirtschaft absolvieren, bei dem Ziel eines guten Lehrabschlusses sehr unterstützen. Zumal könnte dies auch einer hohen Durchfallsquote entgegenwirken.

Die Bundeskonferenz der Jungen Generation fordert daher:

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  • das Recht auf zwei gesetzliche Sonderurlaubstage für Lehrlinge vor der schriftlichen, sowie drei gesetzliche Sonderurlaubstage vor der mündlichen Lehrabschlussprüfung, um sich auf diese bestmöglich vorbereiten zu können.
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