Sicherheit und Gewissheit für BewerberInnen

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BewerberInnen verschicken oft 50, 100 oder mehr Bewerbungen und erhalten auf viele keine Rückmeldung. Bestehende arbeitsrechtliche Regelungen decken dieses Problemfeld leider nicht ab. Durch die fehlenden Absagen können arbeitssuchende BewerberInnen ihre Bemühungen auch auf dem Arbeitsmarkt weitaus schwerer belegen. Der Praxis, dass BewerberInnen keine schriftliche Rückmeldungen auf Ihre Bewerbungen erhalten, soll entgegengewirkt werden. Deshalb soll hier für Unternehmen eine gewisse Verbindlichkeit gelten.

Die Bundeskonferenz der Jungen Generation fordert daher:

zum Anfang
  • eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, BewerberInnen, die sich auf veröffentlichte Stelleninserate bewerben, schriftlich, so schnell wie möglich, über den Ausgang ihres Bewerbungsprozesses in Kenntnis zu setzen, und zwar ab Entscheidung bis spätestens zur Besetzung der Stelle.
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