Menschenrechtskonvention erweitern und verteidigen

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Die Europäische Union (EU) hat sich mit dem Vertrag von Lissabon der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterworfen. Damit verbunden wäre, dass Entscheidungen der Europäischen Union, insbesondere des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Hinblick auf die Einhaltung der in der EMRK unterzogen werden können.

Der EuGH stellt sich auf den Rechtsstandpunkt, dass seine Entscheidungen endgültig und verbindlich seien und lehnt eine Überprüfung durch den EGMR ab. Wiewohl diese Ausführungen recht abstrakt sind, ergeben sich aus dieser Situation einige Schwierigkeiten. Der EuGH hat, im zeitlichen Rahmen der EU-Osterweiterung, in einigen Entscheidungen gewerkschaftliche Grundrechte zugunsten (neoliberaler) Grundfreiheiten eingeschränkt.  So wurden Gewerkschaften verurteilt, da ihre Maßnahmen im Arbeitskampf zur Durchsetzung von Kollektivverträgen die Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreizügigkeit einschränken.

Die Arbeiter/innen-Bewegung hat im Laufe der Geschichte sich viele Rechte erkämpft. Diese haben teilweise Eingang in Verfassungsrechte und internationale Vereinbarungen gefunden.  Daher ist die Abwägung des EuGH, die Grundfreiheiten über die Grundrechte zu stellen, mehr als verwunderlich. Gerade solche Fälle zeigen, dass auch europäische Rechtssprechung der Prüfung durch den EGMR unterliegen soll.

Die Bundeskonferenz der Junge Generation möge daher beschließen:

  • Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die durch die Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehene Überprüfung von Entscheidungen durch den Eurpäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch auf den Euopäischen Gerichtshof und seine Einrichtungen auszudehen
  • Angriffe auf durch die Arbeiter/innen-Bewegung erkämpften Rechte, insbesondere durch einseitige Auslegung  und Bevorzugung(neoliberaler) Grundfreiheiten, entschieden entgegenzutreten und entsprechende Bewusstseinsbildung innerhalb und außerhalb der Organisation zu betreiben.
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