Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention)
Deutschland hat einen, die USA, China und die meisten Diktaturen sowieso – und auch die österreichischen InnenminsterInnen fordern regelmäßig einen eigenen. Die Rede ist vom sogenannten „Bundestrojaner“. Eine Software, die dem Staat die Möglichkeit geben soll, seine BürgerInnen auf dem digitalen Weg lückenlos auszuspionieren und zu überwachen.
Ein Trojaner nutzt dazu Fehler und Sicherheitslücken in digitalen Geräten aus, um sich dort von seinen BenutzerInnen unbemerkt einzunisten und sämtliche Tätigkeiten und Daten des betroffenen PCs, Tablets oder Handys aufzuzeichnen. Er späht Passwörter, aufgerufene Webseiten, Emails, Webtelefonie oder das abgespeicherte Fotoalbum des letzten Urlaubs aus. Eingebaute Kameras und Mikrophone von Laptops, Handys oder SmartTVs können angezapft werden, um damit ganze Wohnungen zu überwachen und darin stattfindende Gespräche mitzuschneiden. Der/die gläserne und absolut überwachte BürgerIn wird damit bittere Wirklichkeit. Natürlich wird uns allen die Notwendigkeit dieser oder ähnlicher Maßnahmen mit den Schlagworten Terror, organisierte Kriminalität und mehr Sicherheit verkauft.
Bundestrojaner bedeutet institutionalisierte Sicherheitslücken
Aber auch ein Trojaner ist nur ein Stück Software, das von einem/einer HerstellerIn programmiert wurde. Er ist ebenso fehleranfällig und mit Sicherheitslücken versetzt wie die auszuspionierenden Zielsysteme in unseren Wohnungen, Handtaschen und Rucksäcken. Niemand kann garantieren, dass die ausgespähten Daten eines Bundestrojaners nicht gerade in die Hände jener fallen, die der Anlass für die Einrichtung eines Bundestrojaners sind. Oder, dass kriminelle Organisationen diese Software selbst kaufen und für ihre eigenen Zwecke einsetzen. Genau diese Befürchtungen wurden im Sommer 2015 bestätigt, als ein bekannter Hersteller eines solchen Bundestrojaners selbst Ziel einer Hacking-Attacke wurde. Durch diesen Angriff wurde u.a. bekannt, dass der Hersteller seine Trojaner-Software nicht nur an westliche Geheimdienste, sondern auch an all jene, die die finanziellen Mittel aufbringen konnten, verkaufte. Auch an Diktaturen, Banken und andere fragwürdige Firmen, hinter denen im schlimmsten Fall Kriminelle oder Terrorristen stehen können.
Eingriff in die BürgerInnenrechte
Neben den massiven Sicherheitsproblemen sind auch die Einwände hinsichtlich unserer BürgerInnenrechte zu bedenken. Der Bundestrojaner dringt tief in unsere Privatsphäre ein – ein Bereich, der speziell durch unsere Grundrechte geschützt ist. Daher sprechen sich, nicht nur in Österreich, zahllose Interessenverbände, Behörden, Universitäten und Firmen (z.B. AK-Vorrat, ARBÖ, Verband der österreichischen Zeitungen, Datenschutzbehörde, Kammer der Rechtsanwälte, TU-Wien, Telekom Austria u.a.) gegen den Einsatz von Bundestrojanern aus.
Die Junge Generation in der SPÖ fordert daher:
- Der Bundestrojaner ist in allen technischen Ausprägungen abzulehnen
- Die Junge Generation in der SPÖ und ihre FunktionärInnen setzen sich auf allen Ebenen gegen die Einführung einer Rechtsgrundlage ein, die es erlaubt eine Software wie den Bundestrojaner auf den technischen Geräten der BürgerInnen zu installieren.