Familiennachzug bedeutet mehr Sicherheit für Frauen auf der Flucht

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Zu Beginn der Flüchtlingsbewegung im Juni 2015, waren fast dreiviertel der flüchtenden Menschen, die in Europa angekommen sind, Männer. Grund dafür sind die großen Strapazen und die zahllosen Gefahren, wie etwa sexuelle Gewalt, denen man sich bei der Flucht nach Europa aussetzen muss und die für Frauen besonders gravierend sind. Mittlerweile haben sich die Relationen jedoch drastisch verschoben. Im Februar 2016 flüchteten laut UNICEF das erste Mal mehr Frauen und Kinder als Männer nach Europa.

Gleichzeitig wurden in vielen europäischen Ländern die Asylgesetze verschärft – auch in Österreich, wodurch die meisten dieser geflüchteten Frauen mittlerweile in den großen Flüchtlingslagern an der Grenze Europas gestrandet sind.

Vor allem die Verschärfungen des Familiennachzuges, durch die letzte Asylgesetznovelle in Österreich, haben in diesem Zusammenhang dramatische Auswirkungen auf Frauen und Kinder auf der Flucht. Der Familiennachzug stellt nämlich oft die einzige legale Einreisemöglichkeit dar und erspart somit vielen Frauen und Kindern die lebensgefährliche Reise auf den Fluchtrouten nach und innerhalb Europas.

Durch die Einführung der Drei-Monats-Frist bei sonstigen erschwerenden Auflagen für Asylberechtigte und der Einführung der dreijährigen Wartezeit auf Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte, werden sich Frauen und Kinder, die früher durch den Familiennachzug legale Möglichkeiten hatten nach Österreich zu kommen, zukünftig vermehrt Schleppern ausliefern, die wiederum ein höheres Risiko für Frauen darstellen.

Für uns SozialdemokratInnen darf die Solidarität mit Frauen nicht an der Grenze Europas, oder gar Österreichs enden. Wir müssen gerade geflüchteten Frauen helfen, ohne das für sie doppelte Risiko auf der Flucht in Kauf zu nehmen, legal nach Österreich zu kommen.

Die Bundeskonferenz der Jungen Generation in der SPÖ fordert daher:

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  • Rücknahme der Verschärfungen und Erschwerungen des Familiennachzugs, durch die letzte Asylgesetznovelle im April.
  • das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – Artikel 8 der EMRK – für alle Frauen, unabhängig davon, ob geflüchtet oder nicht, zu gewähren. Ohne Einschränkungen und ohne geschaffene Erschwerungen!
  • niederschwellige und barrierefreie Zugänge zur Antragstellung auf Familiennachzug für alle Frauen, unabhängig ihrer Herkunft und ihres Ursprungslandes
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