Ausbildungsgarantie 2.0

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Ein Selbsterhalterstipendium gibt es derzeit für Personen, die sich nach 4-jähriger beruflicher Tätigkeit für ein weiterführendes Studium entscheiden. Jedoch gibt es dieses nicht, wenn man sich nach dieser Tätigkeit für ein Kolleg und weitere Mittlere Schulen (Abendmatura oder gleichwertig) entscheidet. Dieses Problem betrifft viele, die sich beispielsweise nach einer Lehre dafür entscheiden sich auf zweiter Ebene zu bilden. Weiters fallen Personen, die zurzeit im 18. – 38. Lebensjahr stehen noch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Ausbildungspflicht, diese Generation würde aus bildungspolitischer Sicht im Stich gelassen werden. Diesen Umstand wollen wir nicht länger hinnehmen, deshalb plädieren wir dafür, dass sich die Junge Generation dafür einsetzt:

  • dass Personen den Zugang zum Selbsterhalterstipendium nicht erst nach 4 Jahren, sondern bereits nach abgeschlossener Lehrausbildung (zumeist 3 Jahre), erhalten.
  • dass die Berechtigung auf Erhalt des Selbsterhalterstipendiums auch auf Kollegs und weitere Mittlere Schulen (Abentmatura oder gleichwertig) erweitert wird.
  • dass die Altersbeschränkung für die Berechtigung des Erhalts des Selbsterhalterstipendiums statt bisher 30 (plus 5 Jahre in Sonderfällen) auf allgemein 38 Jahre erhöht wird.
  • dass der Bezug des Selbsterhalterstipendiums statt wie bisher €679,- (in Ausnahmefällen mehr) pro Monat auf Höhe der jeweiligen potentiellen Mindestsicherungshöhe angehoben wird.
  • dass das Selbsterhalterstipendium nicht nach der Überschreitung der Toleranzsemester eingestellt wird, sondern bei entsprechenden Studienleistungen wieder beantragbar ist.
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