40 Jahre Fristenlösung – Schwangerschaftsabbruch raus aus dem StGB!

Du bist hier:
Voraussichtliche Lesezeit: 1 min

40 Jahre nach der Fristenlösung gibt es konservative Bestrebungen in Europa und Österreich, die den Frauen ihr Recht auf eine freie Entscheidung über ihren Körper, über ihr Leben sukzessive entziehen wollen. Menschen, die auf der Straße, über Social Media und BürgerInneninitiativen gegen das Recht auf Selbstbestimmung wettern. Indem sie entweder offensiv gegen den Schwangerschaftsabbruch auftreten, ÄrztInnen in öffentlichen Spitälern sich immer noch weigern oder es wird über subtile Wortmeldungen oder Forderungen nach Statistiken in diese Richtung gelenkt.

Der Weg zur Fristenlösung war hart erkämpft. Die Hartnäckigkeit der SPÖ-Frauenbewegung und Verbündeter hat es möglich gemacht, zu diesem Recht der Frauen zu gelangen und dieses Recht werden wir uns durch niemanden nehmen lassen.

Ganz im Gegenteil, denn 40 Jahre danach ist es höchste Zeit einen Schritt weiter zu gehen. Der Schwangerschaftsabbruch bzw. die Straffreiheit ist im Strafgesetzbuch geregelt. Dies ist nicht mehr zeitgemäß, denn der Schwangerschaftsabbruch darf kein Straftatbestand sein. Ebenso ist es für viele Frauen aus Kostengründen immer noch nicht möglich, selbstbestimmt zu agieren.

Die ordentliche Bundeskonferenz der Jungen Generation in der SPÖ fordert:

  • Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich in allen öffentlichen Spitälern Österreichs durchgeführt werden und kostenlos möglich sein.
  • Der Schwangerschaftsabbruch ist kein Straftatbestand, deshalb raus aus dem StGB.
War dieser Artikel ansprechend?
gefällt mir nicht so 8
Nach oben