Jeder der sich mit dem Internet verbindet, verwendet hierfür ein Modem oder einen Router mit integriertem Modem. Ein Router ist ein Gerät das eine Verbindung zwischen zwei Netzen herstellt, beispielsweise dem Internet und dem drahtlosen Netzwerk einer Wohnung. Unter „Routerzwang“ verstehen wir den Zwang den Router des Internetanbieters zu verwenden statt sich selber ein Modell vom freien Markt aussuchen zu können. Dies ist aus mehreren Gründen problematisch:
Einheitliche Gerätelandschaften ziehen Angriffe an, da eine Sicherheitslücke auf tausenden Geräten gleichzeitig ausgenutzt werden kann. Solche breit gestreuten Lücken wurden unter anderem bei Geräten von Drei gefunden. Da man als Kunde hier durch den Routerzwang an ungesicherte Geräte gebunden ist ergibt sich ein enormes Risikopotential.
Da grundsätzlich der Anschlussbesitzer zur Verantwortung gezogen wird, kann das aus rechtlicher Sicht für den Anschlussbesitzer unangenehm werden, wenn jemand Dritter einen Rechtsverstoß über die Internetleitung eines so mangelhaft gesicherten Routers begeht.
Eine für Anbieter auch sehr vorteilhafte Möglichkeit ist die Priorisierung eigener Dienste, so kann ein Anbieter der nicht nur Internet sondern auch Telefon und Fernsehen anbietet bei Kontrolle über den Router das Gerät so konfigurieren, dass zwar sein Fernseh- und Telefonsignal immer genug Bandbreite bekommt, alternative Videodienste (zB. Netflix oder Amazon Video) oder Telefonieanbieter (zB. Skype) aber ausgebremst werden. Für den Kunden ist das ein deutlicher Nachteil, da er in der Auswahl oder Qualität der Dienste eingeschränkt ist. Hier wird die Netzneutralität, ein Grundwert sozialdemokratischer Netzpolitik, massiv eingeschränkt.
Die Geräte werden von den Betreibern in ihrer Funktionalität eingeschränkt. Einerseits um den Wartungsaufwand zu verringern, andererseits aber auch um Zusatzfunktionalitäten wie WLAN extra zu verrechnen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Nutzer für die Aktivierung einer schon vorhandenen Funktion extra bezahlen sollte. Der Betrieb von Diensten, die der Betreiber nicht wünscht, wie z.B. VPN, kann blockiert bzw. beeinflusst werden.
Aus diesen Gründen wurde auch der Routerzwang in Deutschland mit 01. August 2016 abgeschafft.
Die Junge Generation der SPÖ fordert:
• daher die Abschaffung des Routerzwangs und die gesetzliche Verankerung einer Router-Wahlfreiheit.